haftungsausschluss
Die ILAB tätigt weder Ankäufe noch Verkäufe und erstellt keine Wertgutachten. Dieser Service bleibt den einzelnen Antiquaren vorbehalten. Die ILAB trägt keine Verantwortung für die Warenangebote von ILAB-Antiquaren. Dies gilt sowohl für die angebotene Ware als auch für deren Beschreibung. Die ILAB-Datenbank stellt lediglich Informationen über die von den ILAB-Antiquaren angebotenen Waren zur Verfügung; jeder einzelne Antiquar ist für seine Angebote verantwortlich.
Die ILAB ist an keinem Vertrag beteiligt, der zwischen einem Kunden und einem ILAB-Antiquar auf dieser Website oder an einem anderen Ort entsteht. Sie ist folglich für die Einhaltung von Verträgen zwischen ILAB-Antiquaren und Käufern nicht verantwortlich.
Beanstandungen bei bestimmten Angeboten von oder bei Vertragserfüllungen durch ILAB- Antiquare sollten nicht bei der ILAB, sondern bei dem jeweils betroffenen ILAB-Antiquar geltend gemacht werden. Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten mit einem ILAB-Antiquar kommen, sollte der Käufer zunächst versuchen, sein Problem auf direktem Wege mit ihm zu lösen. Wenn der Kunde mit der vorgeschlagenen Lösung nicht zufrieden ist, muss er seine Beschwerde an diejenige nationale Vereinigung richten, bei der der Antiquar Mitglied ist.
Der Antiquar entschädigt die ILAB und ihre Vorstandsmitglieder für jeden möglichen Anspruch, der von einer dritten Partei betreffend eines Angebotes von dem entspechenden Antiquar in der ILAB-Datenbank erhoben wird. Dies gilt sowohl für die angebotene Ware als auch für deren Beschreibung sowie für die Erfüllung von jeglichen Aufträgen, die durch die Nutzung der ILAB-Datenbank durch einen Käufer entstehen. Der Antiquar teilt der ILAB unverzüglich jeden Anspruch mit, der von einer dritten Partei in dieser Hinsicht erhoben wird. Die ILAB behält sich das Recht vor, alle möglichen empfangenen Ansprüche an den jeweiligen Antiquar weiterzugeben und dem Beschwerdeführer Namen und Adresse des Antiquars zu übermitteln, auf den die Beanstandung zuzutreffen scheint.
Unabhängig von der oben erwähnten Entschädigung ist die ILAB autorisiert, aus eigener Initiative oder auf Bitten Dritter jegliches Angebot von der ILAB-Datenbank, das die Rechte dieser dritten Partei oder geltende Gesetze verletzt, zu entfernen. In solchen Fällen informiert die ILAB sofort den betroffenen Antiquar über ihre Entscheidung und die Gründe, die dazu geführt haben.
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